Rechtsgebiete
(Für ausführliche Beschreibung bitte klicken:)
• Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten Immobilieneigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen, Mieter, sowie Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung unterschiedlicher Parteien  rund um die Immobilie ermöglicht uns, Ihre Belange zu erkennen, Ziele zu definieren und praktikable Lösungen zu finden. Wir vermeiden gerichtliche Auseinandersetzungen, wenn es möglich ist, und vertreten Sie entschlossen vor Gericht, wenn sich dies nicht vermeiden lässt. Für eine interessen-gerechte und individuelle Lösung greifen wir, sofern erforderlich und gewünscht, gerne auf ein Netzwerk erfahrener Altbausanierer, Projektentwickler, Bauleiter, Architekten, Bausachverständige, Steuerberater oder Makler zurück. Im Einzelnen werden schwerpunktmäßig folgende Gebiete abgedeckt: 

  • Entwurf von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen
  • Entwurf oder Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Teilungserklärungen
  • Mieterhöhungen und Mieterhöhungsverfahren
  • Kündigungen und Räumungsklagen
  • Mängelbeseitigungs- und Instandsetzungsansprüche
  • Modernisierungen


• Allgemeines Zivilrecht und Prozessvertretung

Wir beraten und vertreten in allen zivilrechtlichen Bereichen des täglichen Lebens. Wir orientieren uns an Ihren Interessen, wobei unsere Erfahrungen in drohenden oder bereits eingetretenen außergerichtlichen Auseinandersetzungen und gerichtlichen Verfahren die Grundlage unserer Beratung sind. Es ist uns dabei wichtig, die Ziele und Risiken vorher zu definieren. Wir entwickeln darauf aufbauend gemeinsam mit Ihnen eine Verfahrensstrategie bis zum Ziel, um mögliche Probleme und Fallstricke zu vermeiden. Im Einzelnen werden schwerpunktmäßig folgende Gebiete abgedeckt: 
  • Gestaltung, Prüfung und Begleitung in der Abwicklung von Verträgen (z.B. Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Baurecht)
  • Prozessvertretung vor Schieds- und Zivilgerichten


• Gesellschaftsrecht

Wir bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie auch Einzelunternehmern eine auf Sie zugeschnittene Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen an. Durch die Verknüpfung mit unseren Kompetenzen gerade auch im arbeits- und erbrechtlichen Bereich können wir eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten. Wir verstehen uns auf die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowohl für Personen- als auch für Kapitalgesellschaften. Wir begleiten Sie von der Konzeption Ihres Gewerbes bis zur Eintragung ins Handelsregister und darüber hinaus im fortlaufenden Geschäftsbetrieb. Darüber hinaus helfen wir Ihnen in allen Bereichen des Vereinsrechts. Im Einzelnen werden schwerpunktmäßig folgende Gebiete abgedeckt: 
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Anmeldungen zum Handelsregister
  • Restrukturierung von Gesellschaften
  • Gestaltung individueller Vereinssatzungen


• Familienrecht

Wir beraten und vertreten Privatpersonen in Fragen des Familienrechts. Unser Ansatz hierbei ist die Auflösung verfahrener familiärer Situationen durch das Finden interessengerechter und einvernehmlicher Lösungen insbesondere bei Scheidungen, in Unterhalts- und Vormundschaftssachen. Das Kindeswohl steht bei unserer Arbeit im Mittelpunkt. Dabei soll der Weg über das Familiengericht so weit wie möglich vermieden werden. Im Konfliktfall setzen wir Ihre Ansprüche entschlossen vor Gericht durch. Wir bieten zudem eine kompetente Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen und nachehelichen Folgevereinbarungen an. Im Einzelnen werden schwerpunktmäßig folgende Gebiete abgedeckt: 

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Durchsetzung von Unterhalts- und Versorgungsansprüchen
  • Gestaltung von Verträgen hinsichtlich des Versorgungsausgleichs
  • Begleitung und Beratung in Adoptionssachen
  • Betreuungs- und Pflegschaftsrecht


• Handelsrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Bereich des Handelsrechts. Dieses kann Ihre Beziehungen als Unternehmer zu anderen Unternehmungen oder auch zum Kunden betreffen. Dabei schöpfen wir aus unseren Erfahrungen und Kenntnisse – auch aus unseren anderen Schwerpunkten – und wenden diese entsprechend an. Wir verstehen den Begriff des Handelsrechts umfassend und ganzheitlich. Entsprechend umfasst dieses in unserer Beratung beispielsweise

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Handelsgeschäfte
  • das Handelsvertreterrecht
  • das Versicherungsrecht und
  • Wettbewerbsrecht
  • Franchiserecht

 

• Verkehrsrecht

Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung „rund um das Fahrzeug“, also Fahrrad, Pkw, Lkw, Spezialfahrzeuge, etc. Sowohl gewerbliche Mandanten (z.B. Kfz-Händler, -Vermieter, Unternehmen mit Kfz) wie auch Privatpersonen (Verbraucher) werden von uns vertreten. Dieses hat den Vorteil, dass die Kenntnis möglicher Ziele des Gegners bei der Beratung gewinnbringend für das konkrete Mandat eingebracht werden kann. Unsere Beratung erlaubt es Ihnen, rechtssicher Ihre Position zu definieren und die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken einzuschätzen. Dadurch können beispielsweise Fahrverbote, führerscheinrelevante oder gewerberechtliche Maßnahmen vermieden bzw. gesteuert werden. Zudem führen wir Schulungen von Kfz-Händlern durch. Basierend auf der Qualifikation „Verkehrsrecht“ werden die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht abgedeckt. Dieses können beispielsweise sein:

  • der Kfz-Kaufvertrag, Kfz-Mietvertag oder Kfz-Werkvertrag
  • der Verkehrsunfall
  • die Verkehrsstraftat und Verkehrsordnungswidrigkeit oder
  • das Recht der Fahrerlaubnis