Wir beraten und vertreten
Immobilieneigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen, Mieter, sowie
Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die
langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung unterschiedlicher
Parteien rund um die Immobilie ermöglicht uns, Ihre Belange zu
erkennen, Ziele zu definieren und praktikable Lösungen zu finden. Wir
vermeiden gerichtliche Auseinandersetzungen, wenn es möglich ist, und
vertreten Sie entschlossen vor Gericht, wenn sich dies nicht vermeiden
lässt. Für eine interessen-gerechte und individuelle Lösung greifen
wir, sofern erforderlich und gewünscht, gerne auf ein Netzwerk
erfahrener Altbausanierer, Projektentwickler, Bauleiter, Architekten,
Bausachverständige, Steuerberater oder Makler zurück. Im Einzelnen
werden schwerpunktmäßig folgende Gebiete abgedeckt:
- Entwurf von Gewerbe-
und Wohnraummietverträgen
- Entwurf oder Prüfung
von Immobilienkaufverträgen und Teilungserklärungen
- Mieterhöhungen und
Mieterhöhungsverfahren
- Kündigungen und
Räumungsklagen
- Mängelbeseitigungs-
und Instandsetzungsansprüche
- Modernisierungen