Wirtschaftsrecht

Franchiserecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Franchiserechts.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung und außergerichtlicher, wie auch gerichtlicher Vertretung von Franchisepartnern in ganz Deutschland. Das Ziel ist dabei stets eine wirtschaftliche Lösung für unseren Mandanten, die dem Charakter eines Franchiseverhältnisses, und damit Dauerschuldverhältnis gerecht wird.

Im Einzelnen werden schwerpunktmäßig folgende Gebiete abgedeckt:
  • Gestaltung von Franchiseverträgen
  • Prüfung von Franchiseverträgen
  • Prüfung und ggf. Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen oder Abwehr von unberechtigten Forderungen im Franchiseverhältnis (Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten, Vertrags-verletzungen)
  • Kündigung von Franchiseverträgen

Ihr Ansprechpartner:
    Sven Krumbügel